Definition · Zivilrecht

Asset Deal (§ 453 Abs. 1 Alt. 2 BGB)

§ 453 Abs. 1 Alt. 2 BGB § 25 HGB
Definition
Beim Asset Deal werden die einzelnen zum Unternehmen gehörenden Sachen und als verkauft (§§ 433, 453 Abs.1 Alt. 2 BGB) und nach den jeweils einschlägigen Vorschriften (§§ 873, 925 BGB, §§ 929ff. BGB, §§ 398ff., 413 BGB) auf den neuen übertragen.
Kontext

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.