Definition · Zivilrecht

Arrestatorium (§ 829 ZPO)

Definition

Unter dem Arrestatorium versteht man das an den Drittschuldner gerichtete Verbot, an den Schuldner zu zahlen.

Erläuterung
Kontext
Was versteht man unter dem „Arrestatorium“ (§ 829 ZPO)?
Rechtsprechung & Quellen 2
Normen
Quellen
  • Seiler, in: Th Seiler, in: Thomas/Putzo, ZPO, 42.A. 2021, § 829, RdNr. 21omas/Putzo, ZPO, 42.A. 2021, § 829, RdNr. 21

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.