Definition · Zivilrecht

Arbeitsunfähigkeit (§ 3 Abs. 1 S. 1 EFZG)

Definition
Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit ist gegeben, wenn der Arbeitnehmer infolge Krankheit seine vertraglich geschuldete Tätigkeit nicht ausüben kann oder nicht ausüben sollte, weil die Heilung nach ärztlicher Prognose oder verzögert wird.
Kontext
Wann liegt (krankheitsbedingte) Arbeitsunfähigkeit vor (§ 3 Abs. 1 S. 1 EFZG)?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.