Definition · Strafrecht

Anwendung technischer Mittel (§ 202 Abs. 1 Nr. 2 StGB)

Definition

Die Anwendung technischer Mittel erfordert den Einsatz spezifischer technischer Hilfsmittel. Dass jemand das Schriftstück nur von außen abtastet oder gegen das Licht hält, genügt nicht.

Erläuterung
Kontext
Was versteht man unter der „Anwendung technischer Mittel“ (§ 202 Abs. 1 Nr. 2 StGB)?
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Lackner/Kühl/Kühl, StGB, 29. A. 2018, § 202 RdNr. 4

Diese Definition im Examen sicher abrufen.

Definitionen einzeln zu pauken bringt wenig. Mit juralernen.de übst du sie an echten Examensfällen — einmalig 19,99 €, lebenslang.

Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.