Definition · Strafrecht

Antragsdelikte (vor § 77 StGB)

Definition

Antragsdelikte sind solche Delikte, bei denen das Gesetz bestimmt, dass die Tat nur auf Antrag verfolgt wird.

Erläuterung
Kontext

Was versteht man unter einem „Antragsdelikt“?

Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Kindhäuser/Zimmermann, Strafrecht Allgemeiner Teil, 10. A., § 6 RdNr. 21

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.