Definition · Zivilrecht

Anspruchsgegner Grundbuchberichtigung (§ 894 BGB)

§ 894 BGB
Definition
Anspruchsgegner ist derjenige, dessen durch die betroffen wird (= Betroffenheit).
Erläuterung
Wegen § 19 GBO ist dies in der Regel der im Grundbuch Eingetragene (sog. Buchberechtigter). Sofern die Voraussetzungen des § 894 BGB vorliegen, ist er zur Abgabe der Zustimmungserklärung zur Grundbuchberichtigung verpflichtet.
Beachte: Auswendiglernen ist hier entbehrlich — ein Blick in § 894 BGB genügt.
Kontext
Definiere den Begriff des Anspruchsgegners des Grundbuchberichtigungsanspruchs (§ 894 BGB)!

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.