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title: "Definition: Angriff auf die Ehre (§ 185 StGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/angriff-auf-die-ehre-185-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Angriff auf die Ehre (§ 185 StGB)

## Definition

Ein Angriff auf die Ehre wird geführt, wenn der Täter einem anderen zu Unrecht <word idx="0"/> nachsagt, die, wenn sie vorlägen, <word idx="1"/> des Betroffenen mindern würden. Nur durch eine solche „<word idx="2"/>“ (die ein herabsetzendes Werturteil oder eine ehrenrührige Tatsachenbehauptung sein kann) wird der aus der Ehre fließende, verdiente Achtungsanspruch verletzt. Sie stellt die Kundgabe der Missachtung, <word idx="3"/> oder Nichtachtung dar, die <word idx="4"/> verwirklicht.

## Erläuterung

Sowohl ein herabsetzendes Werturteil als auch eine ehrenrührige Tatsachenbehauptung kommt als Nachrede in Betracht.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/angriff-auf-die-ehre-185-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
