Definition · Strafrecht

Angriff auf die Ehre (§ 185 StGB)

§ 185 StGB
Definition
Ein Angriff auf die Ehre wird geführt, wenn der Täter einem anderen zu Unrecht nachsagt, die, wenn sie vorlägen, des Betroffenen mindern würden. Nur durch eine solche „“ (die ein herabsetzendes Werturteil oder eine ehrenrührige Tatsachenbehauptung sein kann) wird der aus der Ehre fließende, verdiente Achtungsanspruch verletzt. Sie stellt die Kundgabe der Missachtung, oder Nichtachtung dar, die verwirklicht.
Erläuterung

Sowohl ein herabsetzendes Werturteil als auch eine ehrenrührige Tatsachenbehauptung kommt als Nachrede in Betracht.

Kontext
Definiere den Begriff „Angriff auf die Ehre“ (§ 185 StGB):

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.