---
title: "Definition: Angriff (§ 32 Abs. 2 StGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/angriff-32-abs-2-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
---

# Angriff (§ 32 Abs. 2 StGB)

## Definition

Ein Angriff ist jede durch menschliches <word idx="0"/> drohende <word idx="1"/> rechtlich geschützter Individualgüter oder -interessen. Rechtlich geschützt ist jedes dem Angegriffenen oder <word idx="2"/> zustehende Gut sowie jedes rechtlich anerkannte individuelle Interesse. <word idx="3"/> eines Angriffs kann z.B. sein: Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit, Ehre, <word idx="4"/>, Vermögen, das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht am eigenen Bild.

---

Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/angriff-32-abs-2-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
