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title: "Definition: Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft (Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG) "
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/angelegenheiten-der-oertlichen-gemeinschaft-art-28-abs-2-s-1-gg"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft (Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG)

## Definition

<b>Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft</b> sind diejenigen Bedürfnisse und Interessen, die in der örtlichen Gemeinschaft <word idx="0"/> oder auf sie einen <word idx="1"/> haben. Dies ist der Fall, wenn sie den Gemeindeeinwohnern gerade als solchen gemeinsam sind, indem sie das <word idx="2"/> der Menschen in der politischen Gemeinde betreffen.

## Erläuterung

<klausurhinweis>Mindestens den Kern dieser Definition solltest Du sicher reproduzieren können. Im Kommunalrecht spielt der Begriff in Klausuren regelmäßig eine entscheidende Rolle.</klausurhinweis> <vertiefung>Geprägt wurde die Definition vom BVerfG im sog. <b>Rastede-Beschluss</b>. Für das gesamte Kommunalrecht hat diese Entscheidung erhebliche Bedeutung.</vertiefung>

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/angelegenheiten-der-oertlichen-gemeinschaft-art-28-abs-2-s-1-gg
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
