---
title: "Definition: Anbieten eines Vorteils (§ 331 StGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/anbieten-eines-vorteils-331-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
---

# Anbieten eines Vorteils (§ 331 StGB)

## Definition

Das Anbieten erfordert eine einseitige, ausdrückliche oder <word idx="0"/> <word idx="1"/>, einen Vorteil <word idx="2"/> zu wollen, sowie die Kenntnisnahme <word idx="3"/> durch den <word idx="4"/>.

## Erläuterung

Auf der Vorteilsnehmerseite bildet das <b>Fordern</b> das Gegenstück zum Anbieten.

---

Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/anbieten-eines-vorteils-331-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
