Definition · Öffentliches Recht

Amtspflicht (§ 839 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)

§ 839 Abs. 1 BGB Art. 34 S. 1 GG
Definition
Amtspflichten sind sämtliche des . Der Begriff ist zu verstehen. Er erfasst nicht nur das Außenrecht (Gesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsakte etc.), sondern auch das (z.B. innerdienstliche Weisungen). Wichtige Beispiele sind die Pflicht zur Gewährung gesetzlich vorgesehener Leistungen, Pflicht zur fehlerfreien Ausübung des , Pflicht zum Schutz absoluter Rechte und Pflicht zur Beachtung höchstrichterlicher Rechtsprechung.
Kontext
Definiere den Begriff „Amtspflicht“ (§ 839 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG):

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.