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title: "Definition: Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis (vor § 42 VwGO)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/allgemeines-rechtsschutzbeduerfnis-vor-42-vwgo"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis (vor § 42 VwGO)

## Definition

Das <word idx="0"/> Rechtsschutzbedürfnis ist das Interesse eines <word idx="1"/>, zur Erreichung des begehrten Rechtsschutzes <word idx="2"/> in Anspruch nehmen zu dürfen.

## Erläuterung

Als ungeschriebener Grundsatz durchzieht das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis das gesamte Prozessrecht; bei jeder Klageart muss es als Sachentscheidungsvoraussetzung erfüllt sein. Zugleich dient es der Prozessökonomie, indem es die Gerichte ausschließlich mit Klagen jener Bürger befassen lässt, die den Rechtsschutz tatsächlich benötigen.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/allgemeines-rechtsschutzbeduerfnis-vor-42-vwgo
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
