Definition · Öffentliches Recht

Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis (vor § 42 VwGO)

vor § 42 VwGO
Definition
Das Rechtsschutzbedürfnis ist das Interesse eines , zur Erreichung des begehrten Rechtsschutzes in Anspruch nehmen zu dürfen.
Erläuterung

Als ungeschriebener Grundsatz durchzieht das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis das gesamte Prozessrecht; bei jeder Klageart muss es als Sachentscheidungsvoraussetzung erfüllt sein. Zugleich dient es der Prozessökonomie, indem es die Gerichte ausschließlich mit Klagen jener Bürger befassen lässt, die den Rechtsschutz tatsächlich benötigen.

Kontext

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.