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title: "Definition: Äußerung von Amtsträgern, öffentlich-rechtlich "
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/aeusserung-von-amtstraegern-oeffentlich-rechtlich"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Äußerung von Amtsträgern, öffentlich-rechtlich

## Definition

Nach der überwiegend vertretenen <word idx="0"/> sind Aussagen von Amtsträgern dann öffentlich-rechtlicher Natur, wenn sie in einem <word idx="1"/> Zusammenhang mit <word idx="2"/> <word idx="3"/> stehen. Dies wird nach den <word idx="4"/> der Äußerung beurteilt.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/aeusserung-von-amtstraegern-oeffentlich-rechtlich
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
