Definition · Zivilrecht

Äquivalenztheorie

Vor § 249 BGB
Definition
Äquivalent kausal ist jede Bedingung, die nicht werden kann, ohne dass der in Form der entfiele. (sog. conditio-sine-qua-non Formel)
Kontext

Wann ist eine Bedingung äquivalent kausal?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.