---
title: "Definition: Änderung von baulichen Anlagen (§ 29 Abs. 1 BauGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/aenderung-von-baulichen-anlagen-29-abs-1-baugb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
---

# Änderung von baulichen Anlagen (§ 29 Abs. 1 BauGB)

## Definition

Eine <b>Änderung</b> i.S.d. § 29 Abs. 1 BauGB liegt vor, wenn eine bauliche Anlage in bodenrechtlich relevanter Weise baulich umgestaltet wird. Maßgeblich ist, ob eine bauliche Anlage ihre "Identität" verliert. Denn dann stellt sich die Frage nach der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit neu. Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen stellen eine Änderung einer baulichen Anlage dar, wenn die Bausubstanz ausgetauscht wird.

---

Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/aenderung-von-baulichen-anlagen-29-abs-1-baugb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
