Definition · Zivilrecht

Adäquanztheorie

Vor § 249 BGB
Definition
Adäquat kausal ist eine Bedingung nur, wenn sie nach dem Verlauf der Dinge, also nach der allgemeinen , geeignet ist, einen Erfolg der fraglichen Art herbeizuführen.
Kontext

Wann ist eine Bedingung adäquat kausal?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.