Definition · Strafrecht

Actio libera in causa (vor § 20 StGB)

vor § 20 StGB
Definition
Unter den Voraussetzungen einer a.l.i.c. soll eine Tatbestandsverwirklichung auch dann zur Schuld sein, wenn der Täter zwar im Zeitpunkt der schuldunfähig ist, aber seine – namentlich aufgrund vorhergehenden Genusses von Alkohol oder anderen Rauschmitteln – zu vertreten hat.
Erläuterung
Vertiefung
Die Verfassungsmäßigkeit und dogmatische Herleitung der a.l.i.c. ist umstritten, wird aber im Ergebnis von der h.M. anerkannt (Tatbestandsmodell). Einen Überblick über die wichtigsten Theorien findest Du hier.
Kontext

Was versteht man unter der Figur der „actio libera in causa“ (a.l.i.c.)?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.