Definition · Zivilrecht

Abstraktionsprinzip (vor § 104 BGB)

vor § 104 BGB
Definition
Unter dem Abstraktionsprinzip versteht man, dass die Wirksamkeit des (z.B. Kaufvertrag, § 433 BGB) („abstrakt“) von der Wirksamkeit des (z.B. Übereignung, §§ 929ff. BGB) zu beurteilen ist.
Kontext

Was versteht man unter dem „Abstraktionsprinzip“ im Zivilrecht?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.