Diesen Maßstab solltest Du stets im Hinterkopf behalten. In diesem Kapitel findest Du eine Reihe von Beispielsfällen, an denen Du den Maßstab üben kannst. Hilfreich ist es, die Standardkonstellationen zu kennen — auswendig zu lernen sind sie aber nicht. Denn wer den hier abgebildeten Maßstab verstanden hat, dem fällt es leicht, für jede denkbare Art von Normen zu entscheiden, ob sie ein tauglicher Antragsgegenstand sind.
Gegenstand der abstrakten Normenkontrolle kann
Bundesrecht oder Landesrecht sein (
Art. 94 Abs. 1 Nr. 2 GG,
§ 76 Abs. 1 BVerfGG). Erfasst sind damit
alle Rechtsnormen des Bundes und der Länder
gleich welcher Rangstufe (formelle Gesetze, Rechtsverordnungen, Satzungen). Voraussetzung ist, dass die Norm
rechtlich existent ist, im Zeitpunkt der Entscheidung
noch gilt und
Rechtswirkungen entfaltet.