Definition · Strafrecht

Absatz (§ 259 Abs. 1 StGB)

§ 259 Abs. 1 StGB
Definition
Unter dem Begriff "Absatz" versteht man die rechtsgeschäftliche im Wege (wirtschaftlicher) Verwertung.
Erläuterung

Beispiele bilden Verkauf, Tausch und Verpfändung; ausgenommen bleibt die Schenkung.

Kontext
Definiere den Begriff „Absatz“ (§ 259 Abs. 1 StGB):

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.