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title: "Definition: Abmahnung, Entbehrlichkeit"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/abmahnung-entbehrlichkeit"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Abmahnung, Entbehrlichkeit

## Definition

Entbehrlich ist die Abmahnung, wenn sie kein <word idx="0"/> Mittel ist oder zur Begründung einer <word idx="1"/> für die weitere <word idx="2"/> nicht erforderlich ist.

## Erläuterung

Regelmäßig ist dies anzunehmen, wenn
<br>(1) der Arbeitnehmer <b>nicht in der Lage</b> ist, sein Verhalten zu ändern,
<br>(2) er <b>nicht willens</b> ist, dies zu tun, oder
<br>(3) das <b>Vertrauensverhältnis</b> der Vertragsparteien aufgrund der <b>schweren Pflichtverletzung derart gestört</b> ist, dass eine Wiederherstellung ausgeschlossen erscheint.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/abmahnung-entbehrlichkeit
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
