Definition · Zivilrecht

Abmahnung, Entbehrlichkeit

Definition

Entbehrlich ist die Abmahnung, wenn sie kein geeignetes Mittel ist oder zur Begründung einer Negativprognose für die weitere Vertragsbeziehung nicht erforderlich ist.

Erläuterung
Kontext
Wann ist eine Abmahnung vor dem Ausspruch einer ordentlichen Kündigung ausnahmsweise entbehrlich (§ 1 Abs. 2 KSchG)?
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Rolfs, in: BeckOK ArbR, 66. Ed. 1.12.2022, KSchG § 1 RdNr. 255

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.