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title: "Definition: Abgabe einer Willenserklärung (§ 130 BGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/abgabe-einer-willenserklaerung-130-bgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Abgabe einer Willenserklärung (§ 130 BGB)

## Definition

Eine empfangsbedürftige Willenserklärung wird abgegeben, wenn der Erklärende die Erklärung willentlich in die Richtung des Empfängers in Bewegung setzt, sodass er bei Zugrundelegung normaler Verhältnisse mit dem Zugang beim Empfänger rechnen darf.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/abgabe-einer-willenserklaerung-130-bgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
