Definition · Strafrecht

Aberratio ictus (§ 16 StGB)

§ 16 StGB
Definition
Bei der aberratio ictus (wörtlich lateinisch für „Abirrung des “) lenkt der Täter seinen Angriff auf ein , von ihm individualisiertes Tatobjekt. Dieser Angriff geht jedoch fehl und trifft ein Objekt, das der Täter gar nicht anvisiert und nicht in sein aufgenommen hatte. Im Unterschied zum error in persona vel obiecto verfehlt der Täter hier das ursprünglich geplante Tatobjekt nicht aufgrund eines , sondern insbesondere infolge eines naturwissenschaftlichen .
Kontext

Was versteht man unter „aberratio ictus“?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.